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   BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01   

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https://dejure.org/2002,3936
BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01 (https://dejure.org/2002,3936)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - 1 StR 553/01 (https://dejure.org/2002,3936)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01 (https://dejure.org/2002,3936)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 206a Abs. 1 StPO; § 337 StPO; § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO; § 60 StPO
    Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO); Beruhen (Glaubwürdigkeit bei der konkreten Aussage und Vereidigung des Zeugen; Vereidigungsverbote); Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung - Mord - Waffen-SS - Gestapo-Gefängnis - Theresienstadt - Tod des Angeklagten - Notwendige Auslagen - Strafverfolgungsentschädigung - Unrechtmäßige Vereidigung - Allgemeine Glaubwürdigkeit - Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage - ...

  • Judicialis

    StPO § 60 Nr. 2; ; StPO § 206a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a § 60 Nr. 2 § 337 Abs. 1
    Einstellung bei Tod des Angeklagten; Beruhen bei fehlerhafter Vereidigung eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
    Hat der Tatrichter die Zuverlässigkeit der Aussage nach diesen Maßstäben überprüft und hält er sie danach - ohne der Tatsache der Vereidigung Gewicht beizumessen - für glaubhaft, so kann das Revisionsgericht ein Beruhen des Urteils auf der zu Unrecht vorgenommenen Vereidigung ausschließen (vgl. BGH NStZ 2000, 546; NStZ-RR 2001, 18; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 5; BGH, Beschlüsse vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 - und vom 26. November 2001 -5 StR 54/01-).
  • BVerfG, 05.05.2001 - 2 BvR 413/00

    Zu den Auswirkungen der Unschuldsvermutung auf die Auslagenentscheidung gemäß

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
    Das Verfahren wurde in erster Instanz bis zur Schuldspruchreife durchgeführt (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NStZ-RR 1996, 45; Beschluß vom 5. Mai 2001 - 2 BvR 413/00 -) und dem Senat lagen die Revisionsbegründungen nebst Erwiderungen sowie die Stellungnahme des Generalbundesanwalts vor.
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
    Die neuere und inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHSt 45, 164) stellt bei der Beurteilung der Frage, ob ein Zeuge subjektiv die Wahrheit sagt, weniger auf dessen (allgemeine) Glaubwürdigkeit, sondern entscheidend auf die Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage ab.
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
    Hat der Tatrichter die Zuverlässigkeit der Aussage nach diesen Maßstäben überprüft und hält er sie danach - ohne der Tatsache der Vereidigung Gewicht beizumessen - für glaubhaft, so kann das Revisionsgericht ein Beruhen des Urteils auf der zu Unrecht vorgenommenen Vereidigung ausschließen (vgl. BGH NStZ 2000, 546; NStZ-RR 2001, 18; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 5; BGH, Beschlüsse vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 - und vom 26. November 2001 -5 StR 54/01-).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
    Das Verfahren wurde in erster Instanz bis zur Schuldspruchreife durchgeführt (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NStZ-RR 1996, 45; Beschluß vom 5. Mai 2001 - 2 BvR 413/00 -) und dem Senat lagen die Revisionsbegründungen nebst Erwiderungen sowie die Stellungnahme des Generalbundesanwalts vor.
  • BGH, 13.01.2000 - 5 StR 604/99

    Verfahrenseinstellung; Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten); Erstattung der

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne daß es einer Aufhebung bedarf (BGHSt 45, 108; BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2000 - 5 StR 604/99; vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99 und vom 10. Juli 2001 -1 StR 235/01).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
    Das Verfahren wurde in erster Instanz bis zur Schuldspruchreife durchgeführt (vgl. BVerfG NJW 1987, 2427; NJW 1990, 2741; NStZ-RR 1996, 45; Beschluß vom 5. Mai 2001 - 2 BvR 413/00 -) und dem Senat lagen die Revisionsbegründungen nebst Erwiderungen sowie die Stellungnahme des Generalbundesanwalts vor.
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des

  • BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01

    Verfahrenseinstellung (Tod des Angeklagten); Gegenstandsloses (angefochtenes)

  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51

    Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden

  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit

  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 62/00

    Vereidigung; Entfallen der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls bei

  • BGH, 19.07.2000 - 5 StR 258/00

    Vereidigungsverbot bei Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB; Begründetheit

  • BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03

    Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

    Daneben läge nicht fern, daß die Strafmaßrevision der Staatsanwaltschaft bei der Art des Kapitalverbrechens im Blick auf die in Betracht zu ziehenden Mordmerkmale ungeachtet der ganz ungewöhnlichen Dauer der seit Tatbegehung verstrichenen Zeit gleichfalls Erfolg haben müßte (vgl. BGH StV 2002, 598, 599; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01).
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12

    Erforderlicher Beschluss zum Abschluss des Verfahrens bei Tod des Angeklagten

    Dies ergibt sich wiederholt aus den Ausführungen zum Stand des Revisionsverfahrens (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05), im Übrigen in der Regel aus der Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 45, 108.
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 631/13

    Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten (Tragung der Revisionskosten und

    Um diese bei der Kostenentscheidung berücksichtigen zu können, hat der Senat den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, bei Becker NStZ-RR 2003, 97, 103).
  • BGH, 02.10.2008 - 1 StR 388/08

    Verfahrenseinstellung wegen Verfahrenshindernis

    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (Senat, Beschl. vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01).
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